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2011
Vertragsverletzung als Wettbewerbsverstoß: Vom "Ausschank unter Eichstrich", über "Kontostandsauskunft" zur "Änderung der Voreinstellung"
Abstract: Die Novellierungen des UWG im Jahr 2004 und im Zuge der Umsetzung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken im Binnenmarkt im Jahr 2008 führten zu verschiedenen Änderungen im
Anwendungsbereich des UWG. Vor allem wurde der Begriff der Wettbewerbshandlung in § 2 I Nr.1 UWG durch die geschäftliche Handlung ersetzt. Auf die damit verbundenen Veränderungen für die Fallgruppe
von Handlungen nach dem Geschäftsabschluss , namentlich Vertragsver-letzungen, wird in der Arbeit unter Berücksichtigung der höchstrich-terlichen Rechtsprechung eingegangen und ihre wachsende
Bedeutung herausgearbeitet, GRIN Verlag 2011
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Nach Vereinbarung eines Beratungstermins lassen Sie mir im Rahmen eines persönlichen Gesprächs oder/und unter Zuhilfenahme der zur Verfügung stehenden Telekommunikationsmittel die zu einer zutreffenden Bewertung des Sachverhaltes erforderlichen Unterlagen (Verträge, Korrespondenz, Klageschriften u.ä.) zukommen, welche ich zunächst bewerte.
In meiner kostenpflichtigen Beratung gebe ich Ihnen dann eine Stellungnahme und Empfehlung zu den möglichen Vorgehensweisen, sowie eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten Ihres Anliegens einschließlich einer ersten Kalkulation der zu erwartenden Kosten.
Anschließend stimmen wir das weitere Vorgehen ab und Sie haben die Möglichkeit, mir einen weitergehenden Auftrag zu erteilen, in dessen Rahmen dann auch eine vertiefte Prüfung der Rechtslage erfolgt.
Unabhängig davon, welches Kommunikationsmittel sie nutzen, ist eine persönliche und auf den Einzelfall bezogene Bearbeitung garantiert.
Die Integrität und die Zufriedenheit meiner Mandanten haben für mich höchste Priorität.
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